Ab wann gilt was
Die KI-Verordnung gilt gestaffelt. Zwei der sechs Daten wurden im Juli 2026 um 16 Monate verschoben – deshalb ist fast jede Übersicht im Netz veraltet.
Was der Digital Omnibus geändert hat
Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt verkündet und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Sie verschiebt die Pflichten für Hochrisiko-Systeme:
| Pflicht | vorher | jetzt |
|---|---|---|
| Hochrisiko nach Anhang III | 02.08.2026 | 02.12.2027 |
| Hochrisiko nach Anhang I | 02.08.2027 | 02.08.2028 |
Unverändert bleiben die Verbote nach Art. 5, die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4, die Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und die Transparenzpflichten nach Art. 50.
Aufschub ist keine Entwarnung
Verschoben wurden im Kern die technische Dokumentation und die Konformitätsbewertung für Hochrisiko-Systeme. Alles, was heute schon gilt, gilt weiter – und das ist einiges: Verbotene Praktiken sind seit Februar 2025 untersagt, die Transparenzpflichten greifen seit August 2026, die KI-Kompetenzpflicht seit Februar 2025.
Wer ein Hochrisiko-System plant, gewinnt Zeit für die Konformitätsbewertung. Wer einen Chatbot betreibt oder KI-Inhalte veröffentlicht, hat gar nichts gewonnen.
Warum hier ein Datum steht
Diese Seite nennt ihren Rechtsstand: 8.9.2026. Das ist keine Förmlichkeit. Eine Fristenübersicht ohne Datum ist wertlos, sobald sich die Rechtslage bewegt – und genau das ist im Juli passiert. Wenn du irgendwo eine Tabelle mit dem 02.08.2026 für Anhang III findest, weißt du jetzt, wie alt sie ist.
Welche dieser Fristen deinen Fall überhaupt betreffen, sagt dir der Pflichtenrechner – samt Countdown bis zur nächsten.