Stand 8.9.2026 · nach dem Digital Omnibus
Die meisten Übersichten zur KI-Verordnung sind seit Juli falsch.
Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat die Hochrisiko-Fristen um 16 Monate verschoben. Hier steht, welche Pflichten dich treffen, ab wann – und aus welcher Norm das folgt.
Der Fristenkalender
Sechs Daten, zwei davon wurden im Juli 2026 verschoben.
Die Regeln dahinter
Anbieter oder Betreiber?
Die Rolle entscheidet über alles – und nach Art. 25 wechselt sie schneller, als die meisten denken.
Hochrisiko und die Ausnahme
Die acht Bereiche des Anhangs III, die vier Ausnahmegründe – und warum Profiling jede Ausnahme aushebelt.
Ab wann gilt was
Der Digital Omnibus hat zwei Fristen um 16 Monate verschoben. Fast jede Übersicht im Netz ist veraltet.
Transparenzpflichten
Chatbot, Deepfake, synthetische Inhalte: Wer was offenlegen muss – Anbieter und Betreiber verschieden.
KI-Kompetenz nach Art. 4
Gilt seit Februar 2025, wurde durch den Omnibus abgeschwächt – und bleibt trotzdem verbindlich.
Häufige Fragen
Ab wann gelten die Pflichten für Hochrisiko-Systeme?+
Für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III seit dem Digital Omnibus ab dem 2. Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten nach Anhang I ab dem 2. August 2028. Vorher standen dort der 2. August 2026 und der 2. August 2027 – die Verordnung (EU) 2026/1744 hat beide Fristen um 16 Monate verschoben.
Bin ich Anbieter oder Betreiber?+
Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen in Verkehr bringt (Art. 3 Nr. 3). Betreiber ist, wer ein System in eigener Verantwortung beruflich verwendet (Art. 3 Nr. 4). Achtung: Nach Art. 25 wird ein Betreiber selbst zum Anbieter, wenn er seinen Namen auf ein fremdes System setzt, es wesentlich ändert oder dessen Zweckbestimmung so ändert, dass es hochriskant wird.
Gilt die KI-Verordnung auch für kleine Unternehmen?+
Ja. Anders als beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt es keine allgemeine Kleinstunternehmen-Ausnahme. Erleichterungen gibt es punktuell, etwa bei der technischen Dokumentation. Nicht erfasst ist nur die rein persönliche, nicht berufliche Nutzung.
Was bedeutet die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4?+
Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, damit ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. Der Digital Omnibus hat sie abgeschwächt: Ein bestimmter Wissensstand je Beschäftigtem ist nicht mehr vorgeschrieben, die Pflicht zu Maßnahmen bleibt.
Mein System steht in Anhang III – ist es automatisch hochriskant?+
Nicht zwingend. Art. 6 Abs. 3 nimmt Systeme wieder heraus, die nur eine eng gefasste Verfahrensaufgabe erfüllen, das Ergebnis menschlicher Arbeit verbessern, Muster erkennen ohne die menschliche Bewertung zu ersetzen oder eine vorbereitende Aufgabe erfüllen. Führt das System aber ein Profiling natürlicher Personen durch, bleibt es Hochrisiko-System. Und wer sich auf die Ausnahme beruft, muss die Bewertung dokumentieren und sich registrieren.
Werden meine Angaben gespeichert?+
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