KKI-Pflichten

KI-Kompetenz nach Art. 4

Die unauffälligste Pflicht der ganzen Verordnung – und die einzige, die praktisch jeden trifft, der KI beruflich einsetzt. Sie gilt seit Februar 2025.

Was verlangt wird

Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, damit ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen umgehen, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Berücksichtigt werden dabei das technische Wissen dieser Personen, ihre Erfahrung und ihre Ausbildung, der Einsatzkontext und die Personengruppen, bei denen die Systeme eingesetzt werden.

Anders als bei fast allen anderen Pflichten gibt es hier keine Schwelle: keine Kleinstunternehmen-Ausnahme, keine Beschränkung auf Hochrisiko-Systeme. Wer beruflich KI einsetzt, ist erfasst – auch beim harmlosesten Werkzeug.

Was der Digital Omnibus geändert hat

Die Kommission wollte die unmittelbare Pflicht streichen und daraus eine bloße Förderung machen. Rat und Parlament sind dem nicht gefolgt. Herausgekommen ist eine abgeschwächte, aber weiterhin verbindliche Pflicht: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, ein bestimmter Wissensstand je Beschäftigtem ist nicht mehr vorgeschrieben.

Das ist eine echte Erleichterung – und es ist kein Freibrief. Wer gar nichts tut, erfüllt die Pflicht auch in der abgeschwächten Fassung nicht.

Was das praktisch heißt

Die Verordnung schreibt keine Form vor. Es gibt kein vorgeschriebenes Zertifikat, keine Mindeststundenzahl, keine benannte Stelle. Was zählt, ist, dass die Maßnahmen zum Einsatz passen: Wer KI nur zum Formulieren von E-Mails nutzt, braucht etwas anderes als ein Unternehmen, das Bewerbungen vorsortiert.

Sinnvoll dokumentierbar sind in der Regel drei Dinge: welche Systeme im Einsatz sind, wer damit arbeitet, und welche Schulung oder Einweisung diese Personen erhalten haben. Das ist weniger Aufwand als jede andere Pflicht der Verordnung – und im Zweifel das Einzige, was man vorzeigen kann.

Wo sie in der Einstufung auftaucht

Im Pflichtenrechner erscheint diese Pflicht bei jedem beruflichen Einsatz, unabhängig von der Risikoklasse. Sie verschwindet nur in einem Fall: bei rein persönlicher, nicht beruflicher Nutzung.

Frist mit dem eigenen Datum rechnen

Der Fristenrechner zählt Werktage, überspringt die Feiertage deines Bundeslandes und wendet § 193 BGB an.

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