Transparenzpflichten
Die Pflichten des Art. 50 gelten seit dem 2. August 2026 und treffen viel mehr Unternehmen als die Hochrisiko-Regeln. Sie sind unabhängig von der Risikoklasse – und sie verteilen sich auf Anbieter und Betreiber.
Vier Fälle, zwei Adressaten
| Fall | Trifft | Pflicht | Norm |
|---|---|---|---|
| System interagiert direkt mit Menschen | Anbieter | offenlegen, dass es KI ist – außer es ist offensichtlich | Abs. 1 |
| System erzeugt synthetische Inhalte | Anbieter | maschinenlesbar als künstlich erzeugt kennzeichnen | Abs. 2 |
| Emotionserkennung, biometrische Kategorisierung | Betreiber | betroffene Personen informieren | Abs. 3 |
| Deepfakes, KI-Texte zu öffentlichen Themen | Betreiber | offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert ist | Abs. 4 |
Diese Verteilung wird ständig verwechselt. Wer einen fremden Chatbot einsetzt, muss nicht selbst dafür sorgen, dass er sich als KI zu erkennen gibt – das ist Sache des Anbieters. Wer aber ein KI-erzeugtes Video veröffentlicht, muss das selbst offenlegen, auch wenn ein fremdes Werkzeug es erzeugt hat.
Die Ausnahmen
Offensichtlichkeit. Die Hinweispflicht beim Chatbot entfällt, wenn aus Sicht einer verständigen Person ohnehin klar ist, dass sie mit einer Maschine spricht. Darauf sollte man sich nicht verlassen – die Schwelle ist niedriger, als Betreiber gern annehmen.
Redaktionelle Kontrolle. Bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse entfällt die Offenlegung, wenn der Inhalt einer menschlichen redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und jemand die Verantwortung dafür trägt. Das ist die Vorschrift, die für KI-gestützte Redaktionen zählt.
Kunst und Satire. Bei künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken genügt es, das Vorhandensein künstlich erzeugter Inhalte in angemessener Weise offenzulegen, ohne die Darstellung zu beeinträchtigen.
Warum das die meisten trifft
Die Hochrisiko-Regeln betreffen wenige Unternehmen und gelten erst ab Dezember 2027. Die Transparenzpflichten betreffen fast jeden, der KI im Kundenkontakt oder in der Kommunikation einsetzt – und sie gelten seit August 2026. Wer einen Chatbot anbietet, KI-Bilder in der Werbung nutzt oder Texte generieren lässt, ist hier.
Welche der vier Fälle bei dir greifen und ob dich die Anbieter- oder die Betreiberseite trifft, klärt der Pflichtenrechner.
Frist mit dem eigenen Datum rechnen
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